Umbauten fordern Kompromisse

Die Sanitärräume werden in der Regel sehr klein bemessen und ungünstig gestaltet. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der Anordnung der zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt wird. Die beachtlich hohe Zahl zu kleiner Bäder stellt ein Problem dar. Eine erwachsene Person nimmt beim Gehen bereits eine Bewegungsfläche von 60 cm, für das Drehen um die eigene Achse also 60 cm x 60 cm ein. Bei Personen mit Gehhilfen oder blinden Menschen erweitert sich der Bewegungsradius bereits auf 1,20 m x 1,20 m und bei Rollstuhlfahrern auf 1,50 m x 1,50 m.

Analog zu der Grundfläche verhalten sich auch die Badezimmertüren. Generell sollte die Badezimmertür nach außen hin zu öffnen sein, um auch in Notfällen einen schnellen Zugang zu gewährleisten. In Wohnungen für Rollstuhlfahrer müssen die Türen eine Breite von mind. 90 cm aufweisen. Zudem gibt die DIN 18025 eine Bewegungsfläche von 1,20 m x 1,20 m für WCs, Waschbecken, Badewannen oder Duschen vor.
Die Abstände zwischen den einzelnen Sanitärobjekten untereinander und zur Wand sind in der DIN 18022 geregelt, nach der es zwar zulässig ist, zwischen Wanne und Waschtisch keinen Abstand zu lassen, es sollte jedoch ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden.

Der stufenlos begehbare Duschbereich muss eine Mindestfläche von 1,20 m x 1,20 m aufweisen. Sinnvoll erscheint hier eine Absenkung und Abgrenzung der Spritzwasserzone vom Fußboden mit Hilfe geeigneter Fliesen. Zur Benutzung des Waschtisches muss ein ausreichender Beinraum einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind hier Flachaufsitz- bzw. Unterputzsyphone zu verwenden. Ferner muss der Sanitärraum grundsätzlich mit rutschfesten Bodenbelägen ausgerüstet werden.

Quelle: BauNetz-Infoline

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